Unser Anliegen ist es, den Müttern/ Vätern im angestammten Sozialraum ein Angebot bereit zu stellen, welches ihnen integrierende Hilfen und realitätsnahe Alltagsbedingungen bietet. Alleinerziehende, oft noch minderjährige Mütter oder Väter, benötigen aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Persönlichkeitsentwicklung individuelle sozialpädagogische Unterstützung bei der Betreuung ihres Kindes. Durch eine auf die persönlichen Bedürfnisse der Mütter/ Väter abgestimmte Betreuung sollen diese befähigt werden, eine eigenständige Erziehungsfähigkeit zu entwickeln. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Die alleinerziehenden Mütter/ Väter sollen sich bewusst mit ihrer Lebenssituation und ihrer Rolle als Mutter bzw. Vater auseinandersetzten und ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft erkennen und leben lernen.
Eine grundsätzliche Voraussetzung der Betreuung ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der jungen Mütter/ Väter mit den sozialpädagogischen Fachkräften, um so zu einer selbstständigen Lebensführung und einer verantwortungsvollen, dem Kindeswohl entsprechenden Erziehungsfähigkeit zu gelangen.
§ 19 SGB VIII: Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder
Ausschlußkriterien
Das jüngste Kind darf das Alter von 6 Jahren nicht überschritten haben.
Mütter/ Väter mit einem akuten psychiatrischen Krankheitsbild, einer manifesten Drogenabhängigkeit oder einer Persönlichkeitsproblematik, die eine angemessene Versorgung des Kindes nicht gewährleisten.
Kinder- & Jugendhilfe Ampertal GmbH
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